Haushaltsversicherungen sind eine praktische Absicherung für alle mobilen Gegenstände, die sich im Haushalt befinden. Gehen solche Gegenstände kaputt, ohne dass man daran schuld ist oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ersetzt die Haushaltsversicherung den Schaden oder repariert die betreffenden Gegenstände.
Bei einem Einbruch oder auch bei einer Naturkatastrophe können Schäden entstehen, gegen die man sich mit der Haushaltsversicherung absichern kann. Beim Abschluss von einer solchen Versicherung gibt es jedoch einiges zu beachten, damit man einerseits im Schadensfall wirklich abgedeckt ist und andererseits nicht zu viel bezahlt für den Versicherungsschutz.
Die richtige Police wählen
Haushaltsversicherungen werden von verschiedenen Versicherungsunternehmen angeboten und es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife. Die Kosten dafür können ganz erheblich variieren. Deshalb sollte man in jedem Fall einen Vergleichvornehmen, bevor man eine Haushaltsversicherung abschließt.
Bei dem Vergleich spielen allerdings nicht nur die Kosten eine Rolle. Man sollte auch die Leistungen, die geboten werden, genau kennen. Auf diese Weise was man, was man im Schadensfall erwarten kann und es kommt zu keinen bösen Überraschungen, wenn man die Versicherung wirklich braucht.
Portale wie Durchblicker können dabei helfen, einen Vergleich einfach und zeitsparende durchzuführen.
Welche Schäden deckt die Haushaltsversicherung ab?
Generell decken Haushaltsversicherungen in Österreich die folgenden Schäden ab:
- Schäden, die durch Sturm, Hagel der Erdrutsche verursacht werden
- Feuer- und Brandschäden
- Rohrbruch und andere Wasserschäden
- Glasschäden
- Schäden durch Einbruch oder Vandalismus
Dabei muss beachtet werden, dass die Schäden nur reguliert werden, wenn kein Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Schadensersatz wird gemäß der Deckungssumme berechnet.
Versicherung für Haftpflicht und Rechtsschutz
Im Gegensatz zu verschiedenen anderen europäischen Ländern ist es in Österreich üblich, das Haftpflicht in den Leistungen der Hausratsversicherung enthalten ist. Dieser Haftpflicht-Schutz gilt für den Versicherungsnehmer sowie seinen Ehepartner, als auch für minderjährige Kinder, die im Haushalt leben.
Viele Personen interessieren sich auch für einen Rechtsschutz. Die Versicherung für Rechtsschutz ist allerdings in der Haushaltsversicherung nicht enthalten. Oft ist der Rechtschutz jedoch von den gleichen Anbietern erhältlich. So lohnt es sich, beim Abschluss der Haushaltsversicherungen auch gleichzeitig Erkundigungen über einen Rechtsschutz einzuholen.
Versicherte Wohnfläche und Wohnobjekt
Die Kosten für eine Haushaltsversicherung sind meistens von der Wohnfläche abhängig. Es wird davon ausgegangen, dass sich auf einer größeren Fläche mehr Objekte vorhanden sind, die unter den Versicherungsschutz fallen, als auf einer kleineren Fläche. Darum zahlt man bei einer größeren Wohnfläche eine höhere Prämie.
Auch für die Art des Wohnobjekts werden unterschiedliche Kosten veranschlagt. So hängt die Prämie beispielsweise davon ab, ob man in einem Haus oder in einer Wohnung lebt. Der Zustand des Gebäudes spielt dabei ebenfalls eine Rolle. So können beispielsweise alte Rohrleitungen in alten Gebäuden ein höheres Risiko darstellen und daher zu höheren Prämien führen.
Bestimmen der Versicherungssumme
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Versicherungssumme für die Haushaltsversicherung zu bestimmen. Generell wird die Versicherungssumme gemäß der Quadratmeterzahl und der Art des Wohnobjektes bestimmt. Dazu werden als Berechnungsgrundlage statistische Daten der Versicherer angewendet.
Sind im Haushalt jedoch wertvolle Objekte enthalten, so empfiehlt es sich, den tatsächlichen Wert aller Gegenstände im Haushalt ermitteln zu lassen und diesen als Versicherungssumme einzusetzen. So kann man eine Unterversicherung vermeiden, die im Schadensfall zu einer geringeren Leistung bei der Regulierung führen könnte.
Auf Zeitwertklausel achten
Beim Abschluss der Haushaltsversicherung ist es wichtig, darauf zu achten, ob eine Zeitwertklause im Vertrag enthalten ist. Kommt es zu einem Schadensfall, so decken Haushaltsversicherungen in der Regel den Neuwert der beschädigten Gegenstände ab. Besteht in dem Versicherungsvertrag jedoch eine Zeitwertklausel, so wird für alte Gegenstände nur noch der Zeitwert berechnet.
Nach Möglichkeit sollte man sich nicht für einen Vertrag mit einer solchen Klausel entscheiden. Erhält man nur einen Teilwert eines beschädigten Objekts, so kann die Wiederbeschaffung trotz der Hausratsversicherung zu finanziellen Einbußen führen.
Einzelne Versicherungen vergleichen
In Österreich kann man verschiedene Versicherungsgesellschaften in Anspruch nehmen, wenn man Haushaltsversicherungenabschließen möchte. Dazu gehören beispielsweise Uniqa, Generali oder Allianz. Es empfiehlt sich, die einzelnen Tarife der großen Anbieter kennenzulernen, bevor man sich entscheidet.
Besonders leicht und zeitsparend ist der Vergleich bei Durchblicker. Man kann einfach die nötigen Daten eingeben und erhält daraufhin eine Auswahl von günstigen Angeboten für Hausratversicherungen. Zunächst kann man sich die Details für die einzelnen Verträge anschauen und die Hausratversicherung auch gleich auf der Durchblicker Webseite abschließen.
Tarife bei der Uniqa
Bei der Uniqa sind günstige Tarife für die Haushaltsversicherung erhältlich, bei denen man sich für geringe Kosten schützen kann. Die Tarifpakete des Anbieters schützen den gesamten Inhalt der Wohnung, wobei auch Fahrräder oder Laptops eingeschlossen sind.
Darüber hinaus punktet Uniqa auch mit zusätzlichen Leistungen die eingeschlossen werden können. Diese können beispielsweise einen Pool oder eine Solaranlage beinhalten. Die Uniqa bietet auch eine 24-Stunden Nothilfe an.
Haushaltsversicherung bei Generali
Auch bei Generali kann man interessante Angebote für die Haushaltsversicherung finden. Die Versicherung bietet mit dem Paket Generali Optimal einen Schutz für alle Haushaltsgegenstände, bei dem auch Gebrauchsgegenstände und Sachen zum Verbrauch eingeschlossen sind. Bei diesem Angebot von Generali ist der Hausrat in unbegrenzter Höhe abgesichert und es wird stets der Neuwert ausgezahlt.
Versicherungsschutz von der Allianz
Die Allianz Versicherung bietet in Österreich unterschiedliche Pakte für die Haushaltversicherung an. Bei dem Allianz Paket Comfort erhält man Schutz für Sturm und außergewöhnliche Naturereignisse, Haftpflicht, Kosten für Assistance Service und Kosten, die im Zusammenhang mit dem versicherten Ereignis entstehen können. Das Extra Paket bietet zusätzlich Schutz bei Leitungswasserschäden und Glasbruch.
Die umfangreichste Absicherung erhält man bei der Allianz mit dem Paket Max. Neben den bereits erwähnten Leistungen sind auch Einbruch, Vandalismus, Kurzschluss und Überspannung mitversichert. Bei allen drei Paketen kann man optional auch eine Versicherung gegen Erdbeben erwerben. Auf diese Weise bietet die Allianz die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach den eigenen Bedürfnissen zu strukturieren.
Auf welchen Zeitraum werden Verträge für Haushaltversicherungen abgeschlossen?
Haushaltversicherungen können kurze Laufzeiten von einem Jahr, aber auch lange Laufzeiten von 10 oder mehr Jahren aufweisen. Kurze Laufzeiten bieten insofern einen Vorteil, da sie es erlauben, den Versicherungsvertrag immer wieder einmal zu erneuern. So können bestimmet Risiken ein- oder ausgeschlossen und damit der aktuellen Lebenssituation angepasst werden.
Was passiert im Schadensfall
Muss man in einem Schadensfall die Leistungen der Haushaltsversicherung in Anspruch nehmen, so sollte man den Schaden so schnell wie möglich melden. Fristen zwischen drei Tagen und einer Woche werden dabei als ausreichende Frist angesehen. Wer länger mit der Schadensmeldung wartet, riskiert, den Anspruch zu verlieren.
Der Schaden sollte mit Fotos oder Videos dokumentiert werden. Am besten ist es, den Versicherungsvertreter zu kontaktieren und die Schadensmeldung über ihn abzuwickeln. Im Falle einer Reparatur wird die Versicherung nach Erhalt der Schadensmeldung ein Reparaturunternehmen kontaktieren.
Handelt es sich jedoch um den Ersatz eines Gegenstandes, so wird in der Regel die Geldsumme auf das Konto des Versicherungsnehmers überwiesen. Wird eine Leistung in einem Fall von Haftpflicht eingefordert, so erfolgt die Überweisung auf das Konto des Geschädigten.
Die Haushaltsversicherung in Österreich kündigen
Stellt man einmal einen Vergleich der einzelnen Angebote für Haushaltsversicherungen an, so möchte man häufig zu einer anderen Versicherung wechseln. Zuvor muss man natürlich den alten Versicherungsvertrag kündigen. Die genaue Vorgangsweise kann man aus dem Ratgeber von Durchblicker entnehmen.
Auch wenn es sich um das Kündigen handelt, erweisen sich Versicherungen mit einer kurzen Laufzeit als günstiger. Sie können nämlich in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt werden. Bei langfristigen Verträgen hat man nach drei Jahren das erste Mal die Möglichkeit zu kündigen.
Sonderfälle beim Kündigen
Neben der fristgemäßen Kündigung gibt es zwei Sonderfälle, die zum Kündigen berechtigen. Dazu gehören einerseits ein Schadenfall und andererseits auch ein Wohnungswechsel. Möchte man bei einem Wohnungswechsel kündigen, so gilt es, die Kündigung auszuschicken, bevor man in das neue Domizil einzieht. Sonst kann es nämlich passieren, dass der Versicherungsschutz automatisch auf den neuen Wohnort übergeht und man das Sonderkündigungsrecht verliert.
Kündigung einfach gemacht mit Durchblicker
Man kann sich den Versicherungswechsel und die dazu nötige Kündigung der bestehenden Versicherung einfach machen, wenn man die neue Versicherung auf Durchblicker abschließt. Die Vergleichsseite kann auf Antrag den bestehenden Versicherungsvertrag zum nächst-möglichen Termin kündigen und den neuen Versicherungsschutz aktivieren.
Haushaltsversicherung und Steuer
Für viele Versicherungen muss in Österreich Steuer bezahlt werden. Sachversichrungen, zu denen auch die Haushaltsversicherung gehört, werden in Österreich aktuell mit 11 % Steuer belegt. Diese Steuer ist im Beitrag der Versicherung bereits enthalten. Die Steuer für die Hausratsversicherung kann allerdings, ähnlich wie auch die RechtsschutzVersicherung, nicht unter Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.